Seinen Kunden transparente Informationen über die Leistungen und Abrechnungen zu bieten – diesem Ziel hat sich der „Ambulante Dienst“ der AWO verschrieben. Jetzt hat die Arbeiterwohlfahrt bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) zum wiederholten Male in allen vier Prüfbereichen (Pflege, medizinische Betreuung, Organisation, Kundenzufriedenheit) die Note 1,0 erhalten.
Das PSG II umfasst dieses Jahr, neben der regulären Prüfung der Qualität und Kundenzufriedenheit, auch die Prüfung der in Rechnung gestellten Leistungen im ambulanten Dienst. Bei Auffälligkeiten kann die Regelprüfung in eine anlassbezogene Abrechnungsprüfung umgewandelt werden.
Die Abrechnungsprüfung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen – nach Möglichkeit unter Einschluss eines ganzen Wochenendes oder zweier Feiertage. Für den Abrechnungsprüfzeitraum ist keine Obergrenze festgelegt. Konkret werden zehn Fragen abgeprüft – und dies ausschließlich bei den Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe (Auswahlverfahren während der Prüfung) besucht werden.
Geprüft wird u. a. bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen (SGB XI):
Liegt ein gültiger Pflegevertrag vor?
Welche Leistungen wurden vereinbart?
Welche Leistungen wurden in Rechnung gestellt?
Kann nachvollzogen werden, dass die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht wurden?
Geprüft wird u. a. bei den behandlungspflegerischen Maßnahmen (SGB V):
Kann nachvollzogen werden, dass die in Rechnung gestellten Maßnahmen im geprüften Zeitraum auch tatsächlich erbracht wurden?
Kann nachvollzogen werden, dass die in Rechnung gestellten Maßnahmen im geprüften Zeitraum vertragskonform und gemäß HKP-Richtlinien in Rechnung gestellt worden sind und erforderlich waren.
Eva Halfmann-Gräb, stellvertretende Geschäftsführerin der AWO Lahn-Dill und Leiterin des Bereichs „Ambulante Dienst“ erläuternd: „Wir als AWO ambulante Dienste stehen hinter dieser Prüfung, da es uns wichtig ist, dass unsere Kunden über die Leistungen und Abrechnung transparente Informationen erhalten. Zu den relevanten Themen bietet der Ambulante Dienst der Arbeiterwohlfahrt kostenlose Beratung an. Die Prüfung durch den MDK ergab keinerlei Abweichungen bei der Abrechnungsprüfung, und es gab wieder Bestnoten bei der Qualitätsprüfung.“
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